11:30 Uhr: LG Hannover – Mündliche Verhandlung „Kind gegen Hannover 96 Management GmbH“

In dem vorgelagerten einstweiligen Verfügungsverfahren hatte die 7. Kammer für Handelssachen im August 2022 entschieden, dass Martin Kind bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH tätig sein darf. Gegen diese vorläufige Entscheidung hat die Vereinsseite Berufung zum Oberlandesgericht Celle eingelegt. Über die Berufung ist bislang noch nicht entschieden worden.

Unabhängig von dem einstweiligen Verfügungsverfahren findet nun in der Hauptsache des Rechtsstreits der Termin zur mündlichen Verhandlung statt. In dem Hauptsacheverfahren wendet sich der Kläger (Martin Kind) gegen seine Abberufung als Geschäftsführer der (Beklagten) Hannover 96 Management GmbH.

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