BND muss Presse keine Auskunft zu Corona-Ursprung und möglichen NATO-Angriffen geben

Leipzig, 29. Oktober 2026 (JPD) – Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Auskunftsklagen eines Zeitungsredakteurs gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) abgewiesen. Der Journalist verlangte Informationen über die Öffentlichkeitsarbeit des Geheimdienstes zur mutmaßlichen Herkunft des Coronavirus in China sowie zur Wahrscheinlichkeit möglicher russischer Militärangriffe auf NATO-Mitgliedstaaten (Az. 10 A 5.25 und 10 A 6.25).

Nach Auffassung des Gerichts stehen den Auskunftsansprüchen überwiegende öffentliche Interessen entgegen. Der BND habe nachvollziehbar dargelegt, dass entsprechende Informationen die auswärtigen Beziehungen Deutschlands beeinträchtigen könnten. Zudem wären Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Erkenntnisquellen, Fähigkeiten und Arbeitsweisen möglich.

Zwar könne sich der Journalist unmittelbar auf den aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleiteten presserechtlichen Auskunftsanspruch berufen. Dieser müsse jedoch im konkreten Fall hinter dem Schutz der auswärtigen Beziehungen und der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste zurücktreten.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied über beide Klagen erstinstanzlich.

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