Ausländerbehörden nicht an Feststellungen von Strafurteilen gebunden

Leipzig, 22. Oktober 2026 (JPD) – Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sind auch bei Ausweisungen wegen terroristischer Aktivitäten nicht an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils gebunden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Der Entscheidung lag die Ausweisung eines syrischen Staatsangehörigen zugrunde, der 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte ihn daraufhin ausgewiesen.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts erfordern die unterschiedlichen Zielsetzungen des Strafrechts und des Gefahrenabwehrrechts eine eigenständige Beurteilung. Strafgerichtliche Feststellungen hätten jedoch regelmäßig erhebliches tatsächliches Gewicht. Behörden dürften sich grundsätzlich darauf stützen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler oder weiteren Aufklärungsbedarf bestünden.

Die Revision des Klägers blieb erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die strafgerichtlichen Feststellungen trotz seiner unzutreffenden Annahme einer rechtlichen Bindungswirkung im Ergebnis rechtsfehlerfrei gewürdigt.

BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2026 – 1 C 21.25.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner