Oberbürgermeister von Völklingen scheitert mit Eilantrag gegen Altersgrenze

Saarlouis, 29. Oktober 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Eilantrag des Oberbürgermeisters von Völklingen gegen die gesetzliche Altersgrenze von 68 Jahren zurückgewiesen. Der Antragsteller wollte vorläufig feststellen lassen, dass sein Beamtenverhältnis nicht mit Vollendung seines 68. Lebensjahres am 25. November 2027 endet.

Nach dem Beschluss vom 28. Oktober 2026 hat der Oberbürgermeister keinen entsprechenden Anspruch glaubhaft gemacht. Die Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte nach § 120 Nr. 2 Satz 2 SBG begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Weder der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG noch die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG stünden der Regelung entgegen. Angesichts des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums sei die Altersgrenze von 68 Jahren sachlich vertretbar und verhältnismäßig. Der Eilantrag blieb damit erfolglos.

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