Rechtsextreme Chatbeiträge können Entfernung aus Beamtenverhältnis rechtfertigen

Leipzig, 22. Oktober 2026 (JPD) – Volksverhetzende und rechtsextreme Äußerungen in Chatgruppen können die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst rechtfertigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Disziplinarverfahren gegen nordrhein-westfälische Justizvollzugsbeamte allerdings unterschiedliche Konsequenzen gezogen.

Beiden Beamten wurde vorgeworfen, rassistische, volksverhetzende und nationalsozialistische Inhalte in einer Chatgruppe verbreitet oder kommentiert zu haben. Einer von ihnen war deshalb rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt worden.

Nach Auffassung des Gerichts setzt ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht neben entsprechenden Äußerungen auch eine nachweisbare innere Einstellung voraus. Diese konnte bei beiden Beamten nicht festgestellt werden. Gleichwohl verletzten sie ihre beamtenrechtliche Achtungs- und Vertrauenspflicht.

Während das Gericht die Entfernung des rechtskräftig verurteilten Beamten wegen der Schwere und Vielzahl seiner Taten bestätigte, stufte es den zweiten Beamten lediglich um ein Amt zurück. Ausschlaggebend waren dessen weniger schwerwiegende Beiträge und seine Bemühungen um die Aufarbeitung des Fehlverhaltens.

BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2026 – 2 C 2.26 und 2 C 4.26.

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