Wolfabschuss im Lahn-Dill-Kreis bleibt zulässig

Kassel, 28.09.2026 (JPD) – Die behördlich zugelassene Entnahme von vier juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis ist rechtmäßig. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerden dreier anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen gegen zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel zurückgewiesen.

Nach Auffassung des 8. Senats durfte das Regierungspräsidium Kassel bei der Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs maßgeblich auf den nationalen FFH-Bericht 2025 abstellen. Die Verbände hätten weder einen abweichenden allgemein anerkannten fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand aufgezeigt noch die Plausibilität des Berichts durchgreifend infrage gestellt.

Auch die inhaltliche Ausgestaltung des Managementplans beanstandete der VGH nicht. Zulässig sei insbesondere die Entscheidung, juvenile Wölfe zu entnehmen und das Jagdgebiet auf den Lahn-Dill-Kreis zu begrenzen. Dort seien im Monitoring-Zeitraum 2025 bis 2027 vermehrt Nutztierrisse festgestellt worden, die dem „Greifensteiner Rudel“ zugeordnet worden seien.

Die Beschlüsse sind im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 28.09.2026, Az. 8 B 2268/26 und 8 B 2289/26

Cookie Consent mit Real Cookie Banner