
Kassel, 2. November 2026 (JPD) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass für einen Eilantrag des Berliner Landesverbands der Partei Die Linke gegen Äußerungen des hessischen Innenministers Roman Poseck der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Der 7. Senat hob einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 7. Oktober 2026 auf und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurück.
Hintergrund ist ein Instagram-Beitrag des hessischen Innenministeriums vom 27. September 2026. Darin hatte Poseck erklärt, das „Clan-Problem der Berliner Linken“ habe eine neue Dimension erreicht. Der Landesverband möchte erreichen, dass dem Minister und anderen Amtsträgern diese Äußerung in amtlicher Funktion vorläufig untersagt wird.
Nach Auffassung des VGH handelt es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Die Äußerung stehe vielmehr im Zusammenhang mit fachlichen Aufgaben des Innenministers und seiner Funktion als Dienstherr der hessischen Polizei. Ob der Eilantrag inhaltlich begründet ist, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Darüber muss nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Aktenzeichen: 7 B 2931/26



