
Frankfurt am Main, 12. August 2026 (JPD). Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Mittwoch die Hauptverhandlung gegen eine 36-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem Rhein-Main-Gebiet wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung begonnen. Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge soll sich die Angeklagte dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte bereits am 16. Juli 2025 Anklage wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung erhoben.
Nach dem Anklagevorwurf soll sich die Frau spätestens im Laufe des Jahres 2014 zunehmend radikalisiert haben und im Spätherbst desselben Jahres über die Türkei nach Syrien ausgereist sein. Dort soll sie sich in einem vom IS kontrollierten Gebiet der Terrororganisation angeschlossen haben.
Der IS soll der Angeklagten monatliche Zahlungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts gewährt und ihr Zugang zu medizinischer Versorgung sowie die Möglichkeit eines Studiums eröffnet haben.
Anfang 2016 soll die Frau einen IS-Kämpfer nach islamischem Ritus geheiratet haben und dessen Zweitfrau geworden sein. Der Mann wurde nach Angaben des Gerichts im August 2018 getötet. Ende 2016 wurde in Syrien die gemeinsame Tochter geboren.
Während ihres Aufenthalts im vom IS kontrollierten Gebiet soll die Angeklagte entsprechend den Vorstellungen der Terrororganisation als Hausfrau und Mutter gelebt, ihren kämpfenden Ehemann unterstützt und ihre Tochter nach der radikal-fundamentalistischen Glaubensauslegung des IS erzogen haben.
Ende 2017 soll die Frau gemeinsam mit ihrer Tochter das IS-Gebiet verlassen haben. Im Januar 2018 wurde sie nach dem Anklagevorwurf von kurdischen Einheiten festgenommen. Im Herbst 2019 soll ihr die Flucht aus einem Flüchtlingslager gelungen sein.
Bei ihrer Festnahme im Frühjahr 2022 hielt sich die Angeklagte nach Angaben des Oberlandesgerichts in der Türkei auf. Anschließend wurde sie nach Deutschland abgeschoben.
Zum Auftakt der Hauptverhandlung stellte der mit drei Richtern besetzte 8. Strafsenat zunächst die Personalien der Angeklagten fest. Anschließend wurde der Anklagesatz verlesen.
Der Prozess wird am 20. August 2026 fortgesetzt. Dann ist eine Einlassung der Angeklagten zu ihren persönlichen Verhältnissen und zur Sache vorgesehen. Weitere Verhandlungstermine sind für den 28. August, 18. September, 23. September und 1. Oktober 2026 angesetzt.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 8 St 3/25





