Bundeskartellamt verhängt 60 Millionen Euro Bußgeld wegen Straßenbaukartells

Bonn, 6. August 2026 (JPD). Das Bundeskartellamt hat gegen sechs Straßenbauunternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 60,3 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen hatten sich bei der Sanierung von Straßen und anderen Asphaltflächen über Kunden, Preise und Ausschreibungen abgestimmt.

Betroffen waren Aufträge im Bereich der sogenannten Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise. Diese Bauweise wird zur Erhaltung und Sanierung von Straßen eingesetzt.

An den Absprachen beteiligt waren die AS Asphaltstraßensanierung GmbH, die BITUNOVA GmbH, die Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, die Possehl Construction GmbH, die Liesen…alles für den Bau GmbH sowie die zur selben Unternehmensgruppe gehörenden OAT GmbH und Otto Alte-Teigeler GmbH. Die ebenfalls beteiligte VSI Sanierungs- und Baugesellschaft mbH wurde während des Ermittlungsverfahrens auf Possehl verschmolzen. Das Bußgeld wurde deshalb gegen die Rechtsnachfolgerin verhängt.

Nach den Ermittlungen teilten Kutter, Bitunova, Possehl und OAT seit 2010 deutschlandweit Kunden und Aufträge untereinander auf. VSI, Liesen und AS schlossen sich den Absprachen später an.

Grundlage war eine sogenannte Stammkundenregelung. Danach sollte grundsätzlich das Unternehmen sämtliche künftigen Aufträge eines Kunden erhalten, das diesen erstmals für die betreffende Sanierungsbauweise gewonnen hatte. Benötigte ein Kartellmitglied zusätzliche Aufträge, wurde von dieser Zuordnung abgewichen oder eine Arbeitsgemeinschaft gebildet.

„Die führenden DSK-Anbieter in Deutschland haben sich über viele Jahre zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand gegenseitig zugespielt“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Das Kartell habe einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden betroffen.

Die Unternehmen stimmten regelmäßig ab, wer eine Ausschreibung gewinnen sollte und welche Mindestpreise die übrigen Beteiligten mit ihren Schutzangeboten überschreiten mussten. Während der Bausaison trafen sich Vertreter der Unternehmen etwa einmal im Monat, häufig in Kassel.

Weitere Absprachen erfolgten telefonisch, per E-Mail oder über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Signal. Dabei verwendeten die Beteiligten nach Angaben des Bundeskartellamtes häufig Codes. Preise wurden unter anderem als Meter- oder Kilometerangaben, Wurst- und Bierpreise, Sponsorenbeträge, Teilnehmerzahlen sowie Preise für Hotelzimmer oder Veranstaltungen verschlüsselt.

Teilweise tarnten die Unternehmen Preisvorgaben auch als Anfragen für Nachunternehmerleistungen, etwa für Fräsarbeiten oder die Sanierung von Rissen.

Die Absprachen betrafen eine Vielzahl von Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber im gesamten Bundesgebiet. Hinzu kamen private Auftraggeber, darunter Betreiber von Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken. Erfasst waren sowohl größere maschinelle Arbeiten als auch kleinere Verlege- und Handeinbauleistungen.

Die Beteiligten beendeten die Absprachen im September 2019. Das Verfahren ging aus Ermittlungen wegen weiterer Absprachen im Bereich der Straßenreparatur hervor. Im August 2019 hatten das Bundeskartellamt, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Durchsuchungen durchgeführt. Weitere Durchsuchungen folgten im September 2020 und im März 2021.

Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln wegen des Verdachts strafbarer Submissionsabsprachen gegen beteiligte Personen. Possehl und VSI, Bitunova, Kutter sowie AS kooperierten im Rahmen des Kronzeugenprogramms mit dem Bundeskartellamt. Dies wurde bei der Bemessung der Geldbußen berücksichtigt.

Alle Verfahren wurden einvernehmlich durch sogenannte Settlements beendet. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.

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