Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von FFG durch Deutz

Foto: Bundeskartellamt

Bonn, 31. Juli 2026 (JPD). Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der FFG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft durch den Motorenhersteller Deutz freigegeben. Der Zusammenschluss sei wettbewerblich unproblematisch, teilte die Behörde mit.

Die Freigabe erfolgte im Vorprüfverfahren. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes überschneiden sich die Tätigkeitsbereiche der beiden Unternehmen nicht. Zwar stärke Deutz mit der Übernahme seine Rüstungssparte. Wettbewerbliche Beeinträchtigungen seien dadurch jedoch nicht zu erwarten.

FFG mit Sitz in Flensburg entwickelt, fertigt und wartet gepanzerte Ketten- und Radfahrzeuge. Das Rüstungsunternehmen stellt unter anderem Module für den Kampfpanzer Leopard 2 her. Diese ermöglichen den Einsatz des Fahrzeugs etwa als Berge-, Pionier-, Minenräum- oder Brückenlegepanzer.

Deutz mit Sitz in Köln produziert vor allem Diesel- und Gasmotoren für Fahrzeuge außerhalb des regulären Straßenverkehrs. Die Motoren kommen beispielsweise in landwirtschaftlichen Maschinen und Baufahrzeugen zum Einsatz. Darüber hinaus liefert das Unternehmen Motoren und Generatoren für militärische Spezialfahrzeuge und die militärische Stromversorgung.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, FFG spiele als Abnehmer von Motoren bislang keine bedeutende Rolle. Durch die Übernahme falle deshalb für konkurrierende Motorenhersteller kein wesentlicher Kunde weg.

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