
Berlin, 10. Juni 2026 (JPD) Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Schiedsverfahrensrechts auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf, der die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte modernisieren soll. Vorgesehen sind insbesondere digitale Verfahrensformen, erweiterte Möglichkeiten für englischsprachige Verfahren sowie mehr Transparenz durch die Veröffentlichung schiedsrechtlicher Entscheidungen.
Die Reform soll das seit rund 25 Jahren im Kern unveränderte Schiedsverfahrensrecht an aktuelle technische und internationale Entwicklungen anpassen. Ziel ist es nach Angaben der Bundesregierung, den Justizstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken und die Attraktivität der Schiedsgerichtsbarkeit zu erhöhen. Parallel wird auf eine Reform des Zivilprozessrechts verwiesen, mit der auch die staatliche Justiz modernisiert werden soll.
Digitalisierung und Internationalisierung der Schiedsverfahren
Kern des Gesetzentwurfs ist die ausdrückliche Zulassung von Videoverhandlungen in Schiedsverfahren sowie die Möglichkeit, Schiedssprüche elektronisch zu erlassen. Dadurch sollen Verfahren effizienter und ressourcenschonender ausgestaltet werden. Gleichzeitig soll die Rechtslage an die staatliche Gerichtsbarkeit angenähert werden.
Darüber hinaus sollen internationale Verfahrensstandards stärker berücksichtigt werden. Künftig sollen in Verfahren vor staatlichen Gerichten, die Schiedssachen betreffen, auch englischsprachige Dokumente ohne Übersetzung vorgelegt werden können. Vor bestimmten Gerichten, darunter Commercial Courts und der Bundesgerichtshof, sollen Verfahren unter Voraussetzungen vollständig in englischer Sprache geführt werden können. Auch die Länder erhalten erweiterte Möglichkeiten zur Einführung englischsprachiger Verfahren vor spezialisierten Spruchkörpern.
Mehr Transparenz und flexible Formvorgaben
Der Entwurf sieht zudem eine stärkere Veröffentlichung schiedsrechtlicher Entscheidungen vor. Schiedssprüche sollen unter erleichterten Bedingungen veröffentlicht werden können, sofern die Parteien nicht widersprechen. Entscheidungen spezialisierter staatlicher Gerichte sollen künftig verpflichtend veröffentlicht werden, um Transparenz und Rechtsfortbildung zu fördern.
Auch die Anforderungen an Schiedsvereinbarungen sollen modernisiert werden. Künftig sollen diese nicht mehr ausschließlich schriftlich geschlossen werden müssen, sondern auch in anderen, technologisch offenen Formen möglich sein. Voraussetzung bleibt eine dokumentierte Nachvollziehbarkeit der Vereinbarung.
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Reform zugleich den Schutz von Geschäftsgeheimnissen wahren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit stärken. Das Gesetzgebungsverfahren baut auf einem bereits in der vorherigen Legislaturperiode vorgelegten Entwurf auf, der nun fortentwickelt wurde.






