2. Juli 2004 – Deutscher Bundestag beschließt „Hartz IV“
Die Abgeordneten stimmen unter anderem für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV). Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ enthält zudem Regelungen und Auflagen für Arbeitssuchende sowie neue Fördermöglichkeiten.