Keine Unwählbarkeit wegen fehlendem Wohnsitz: Gemeindevertreter der Gemeinde Hoppegarten behält sein Mandat
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am 18. Januar 2024 der Klage des Gemeindevertreters der Gemeinde Hoppegarten Volkmar Seidel gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses und der Gemeindevertretung der Gemeinde Hoppegarten stattgegeben und Beschlüsse der Gemeindevertretung, wonach Volkmar Seidel seine Rechtsstellung als Gemeindevertreter verloren habe, aufgehoben. Nachdem Volkmar Seidel infolge der Kommunalwahl…