Kein genereller Anspruch auf Fällung von geschützten Bäumen zur Steigerung der Effektivität einer geplanten Photovoltaikanlage
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Urteil vom 12. Dezember 2024 die Klage eines Grundstückseigentümers auf Genehmigung der Fällung von drei ca. 80 Jahren alten, geschützten Waldkiefern zur Steigerung der Effektivität einer Photovoltaikanlage abgelehnt.