LSG Baden-Württemberg: Keine Anerkennung einer PTBS bei Soldaten bei nur berichteten Vorfällen in Afghanistan
Zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) reicht es nicht aus, dass dem Betroffenen von lebensbedrohlichen Ereignissen lediglich berichtet wird (hier Selbstmordattentate/Landminen mit Toten auf Einsatzfahrzeuge in Afghanistan). Aus einer zu Unrecht anerkannten PTBS als Schädigungsfolge können keine weitergehenden Ansprüche und Schädigungsfolgen (hier Alkoholerkrankung) hergeleitet werden. Die Eltern des heute 51jährigen…