Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute den neuen Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrats, der nun beim Bundesjustizministerium angesiedelt ist, im Schloss Bellevue die Ernennungsurkunden übergeben.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Ich freue mich, dass die neu ernannten Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten ihre Arbeit aufnehmen können. Mit Lutz Goebel steht nun eine herausragende Persönlichkeit an der Spitze des Nationalen Normenkontrollrats. Er verbindet langjähriges wirtschaftliches Wirken und politische Erfahrung. Er kennt insbesondere auch die Belange unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft.
Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt uns dabei, praxistaugliches Recht zu schaffen, bei dem der finanzielle und zeitliche Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und auch für die Verwaltung selbst so gering wie möglich ausfällt.
Durch den neuen Digitalcheck gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um unser Recht digitaler zu machen. Der Nationale Normenkontrollrat wird ab 2023 als seine zusätzliche Aufgabe überprüfen, inwieweit die Bundesregierung in ihren Gesetzentwürfen die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen geprüft hat. So behalten wir bei jedem Gesetzgebungsvorhaben die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequenter im Blick und prüfen, inwiefern wir staatliches Handeln durch digitale Möglichkeiten modernisieren und vereinfachen können.“
Dem Nationalen Normenkontrollrat werden weiterhin die bisherigen Mitglieder Gudrun Grieser, Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, Dorothea Störr-Ritter und Andrea Wicklein angehören. Als neue Mitglieder werden Garrelt Duin, Dr. Reinhard Göhner, Kerstin Müller und Malte Spitz ihre Arbeit beim Nationalen Normenkontrollrat aufnehmen. Neuer Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates wird Lutz Goebel. Er war zuletzt Präsident des Verbands Die Familienunternehmer und ist geschäftsführender Gesellschafter der Henkelhausen GmbH & Co. KG. Über die Berufung eines zehnten Mitglieds wird zu gegebener Zeit entschieden. Der Nationale Normenkontrollrat ist damit mit Persönlichkeiten aus jeweils unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlich-sozialen Lebensbereichen besetzt. Damit wird der interne Diskussions- und Meinungsbildungsprozess angeregt und im Ergebnis die Bundesregierung wirkungsvoll unterstützt.
Der Nationale Normenkontrollrat wacht als unabhängiges Beratungsgremium über den Bürokratieabbau der Bundesregierung und unterstützt bei der besseren Rechtsetzung. Das Gremium überprüft u. a. die Darstellung der Ressorts zum Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung auf deren Plausibilität, die 1:1 Umsetzung von EU-Richtlinien und Möglichkeiten von Befristung und Evaluierung von Gesetzen. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats beschlossen, welches die Übertragung der Zuständigkeit für den Nationalen Normenkontrollrat auf das Bundesministerium der Justiz vorsieht. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurden zudem die Kompetenzen des Nationalen Normenkontrollrats erweitert. Ab 2023 soll das Gremium bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung zusätzlich prüfen, inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs geprüft worden sind.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 17. Mai 2022