AG München: Tobender Hund – unerlaubtes Entfernen nach Radl-Unfall führt zu Geldstrafe
Am 11.04.2022 verurteilte das Amtsgerichts München eine 57jährige Unternehmensberaterin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 60 €. Im Sommer 2021 ging die Angeklagte abends mit ihrem Hund am Isarhochufer spazieren. Direkt neben dem Fußweg verläuft ein Radweg. Auf diesem fuhr die Geschädigte mit…