
Bonn, 26. August 2026 (JPD). Das Bundeskartellamt hat die Übernahme mehrerer Unternehmen der Ultra Electronics-Gruppe durch den US-amerikanischen Rüstungskonzern Lockheed Martin genehmigt. Lockheed Martin darf sämtliche Anteile an der Ultra Electronics Inc. in den USA, der Ultra Electronics Maritime Systems Inc. in Kanada, der Ultra Electronics Australia Pty Ltd. sowie der britischen Ultra Sonar Systems Ltd. erwerben.
Lockheed Martin ist ein börsennotierter und international tätiger Rüstungskonzern mit Schwerpunkten in den Bereichen Verteidigung sowie Luft- und Raumfahrt.
Die von der Übernahme betroffenen Ultra-Electronics-Unternehmen sind ebenfalls in der Rüstungsindustrie tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf Systemen für die See- und Unterwasserkriegsführung, insbesondere auf Technologien zur U-Bootabwehr.
Zum Produktportfolio gehören unter anderem Sonarbojen und entsprechende Empfänger, rumpfmontierte Sonarsysteme für Überwasserschiffe, Schleppsonare, Sonarsysteme für Torpedo-Gefechtsköpfe sowie Torpedo-Abwehrsysteme und Gegenmaßnahmen. Hinzu kommen Radarsysteme für Überwasserschiffe.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes führt der Zusammenschluss zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs. Der Tätigkeitsschwerpunkt der beteiligten Unternehmen liege überwiegend außerhalb Deutschlands und Europas. Zudem überschnitten sich ihre Produktportfolios nur in geringem Umfang und ergänzten sich weitgehend.
Auch in den Bereichen mit Überschneidungen seien ausreichend starke Wettbewerber vorhanden, erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Daher bestünden gegen den Zusammenschluss keine wettbewerblichen Bedenken.




