Im Fall des am 28.06.2022 vor dem Landgericht Bonn abgelegten Kopfes (Aktenzeichen 41 KLs 2/22) ist der erste Hauptverhandlungstag auf Montag, 12.12.2022 bestimmt worden.
Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft die Störung der Totenruhe in der Variante des Verübens beschimpfenden Unfugs am Kör-per eines verstorbenen Menschens vorgeworfen. Er soll am Nachmittag des Tattages den Kopf eines zuvor krankheitsbedingt verstorbenen Mannes mit einem Messer abgetrennt, diesen in einer Tüte zum Landgericht Bonn getragen und dort abgelegt haben.
Quelle: Landgericht Bonn, Pressemitteilung vom 28. November 2022