Sie sind das erste, was Nutzer:innen sehen, wenn sie eine Website aufrufen: Cookie-Banner. Sie informieren über die Verarbeitung persönlicher Informationen und holen dazu eine Zustimmung ein. Die Anpassung oder Ablehnung dieser Einstellungen ist allerdings oft mühsam. So war es auch beim Internet-Giganten Google. Mit sogenannten Dark Patterns sollten Verbraucher:innen zu einer möglichst umfassenden Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten bewegt werden. Die Verbraucherzentrale NRW ist gegen die Gestaltung der Banner auf den deutschen Webseiten der Suchmaschine von Google gerichtlich vorgegangen. Nun hat das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

„Millionen Verbraucher:innen, die täglich die Suchmaschine von Google aufrufen, können sich nun einfacher gegen die umfassende Preisgabe ihrer Daten durch Online-Tracking entscheiden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Mit den überarbeiteten Cookie-Bannern von Google können Cookies genauso leicht abgelehnt wie akzeptiert werden. Der Druck auf den Internet-Giganten hat sich ausgezahlt.“ Noch während das Verfahren vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, hat Google eine Unterlassungserklärung abgegeben und seine Cookie-Banner angepasst. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Datensammlung mit manipulativen Tricks

Die Cookie-Banner auf den Webseiten der Suchmaschine von Google waren so gestaltet, dass die Ablehnung einer Verarbeitung von Cookies erheblich aufwendiger war als die Erteilung einer umfassenden Zustimmung. So mussten Besucher:innen nur einmal klicken, um den Cookies zuzustimmen, wohingegen sie zur Ablehnung erst auf eine zweite Ebene des Banners wechseln müssen. Dort mussten dann mindestens drei verschiedene Kategorien von Cookies einzeln abgelehnt werden, bevor Google diese Einstellungen übernahm und die Nutzer:innen wieder auf die Startseite zurückgehen konnten.

Kommen bald Tools zur Einwilligungsverwaltung?

Eine große Hoffnung, den Cookie-Banner-Dschungel generell weiter zu lichten, liegt aktuell auf Diensten zur zentralen Einwilligungsverwaltung. Mit diesen Tools, die direkt im Browser installiert werden könnten, müssten Verbraucher:innen dann nur einmalig in ihrem Browser ihre Cookie-Präferenzen angeben statt bei jedem einzelnen Webseitenbesuch. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, Pressemitteilung vom 20. Dezember 2022

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