Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt zum Europäischen Tag gegen die Todesstrafe (10.10.):

„Als endgültige, absolute Entscheidung widerspricht die Todesstrafe dem Wesen des demokratischen Rechtsstaats. Denn Demokratien können irren und ihre Justiz kann irren. Dieses Bewusstsein von dieser Möglichkeit des Irrtums zeichnet Demokratien aus und macht sie stark. Es ermächtigt sie, sich zu korrigieren, neues Wissen aufzunehmen und Dinge laufend zu verbessern. Die Verhängung der Todesstrafe ist daher ein Ausdruck von Schwäche. Ein starker Staat braucht keine Todesstrafe.
Für diese Ansicht dürfen wir nicht aufhören zu werben und müssen weiter alles daran setzen, die Staaten, in denen die Todesstrafe noch angewendet wird, von deren Abschaffung überzeugen.“

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