Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 11.4.2024 gegen fünf Angeschuldigte im Alter zwischen 34 und 54 Jahren Anklage vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg erhoben.

Vier der Männer sind verdächtig, sich Anfang des Jahres 2018 zusammengeschlossen zu haben, um zukünftig nationalsozialistische, antisemitische, rassistische Ideologie über die Produktion und den Verkauf von Tonträgern zu verbreiten. Der fünfte Angeschuldigte hat sich der Gruppe im Jahr 2019 angeschlossen. Es besteht der Verdacht, dass die Gruppe im arbeitsteiligen und abgestimmten Zusammenwirken eine große Zahl von Tonträgern von Bands, die im rechten Milieu Kultstatus haben, mit z.T. menschenverachtenden und gewaltverherrlichenden Inhalten auf den Markt gebracht hat.

Die Plattencover zeigen in zahlreichen Fällen verbotene Symbole des Nationalsozialismus wie die doppelte Sig-Rune als Kennzeichen der SS, das stilisierte Totenkopfsymbol der SS sowie Losungen der SA der NSDAP und der Hitlerjugend. Den Angeschuldigten wird die Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Hinzu kommen die Vorwürfe des Verdachts der Volksverhetzung in bis zu 48 Fällen sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung.

Im Verlauf von Durchsuchungsmaßnahmen Ende Oktober 2023 in fünf Bundesländern, die federführend von der Zentralen Kriminalinspektion der Polizeidirektion Oldenburg koordiniert und durchgeführt wurden, konnten umfangeiche Bestände an bereits produzierten und verkaufsfertigen Tonträgern mit strafrechtlich relevanten Inhalten und zahlreiche Datenträger sichergestellt werden, deren Inhalte den Tatverdacht gegen die professionell agierende rechtsradikale Gruppierung untermauert haben. Es bestehen hinreichende Erkenntnisse, dass die Mitglieder der kriminellen Vereinigung im Tatzeitraum mehr als 28.000 Tonträger veräußert und dadurch geschätzt mindestens 285.000,– € erwirtschaftet haben.

Der mutmaßliche Rädelsführer der kriminellen Vereinigung, der bereits in einem früheren Verfahren wegen ähnlich gelagerter Taten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, befindet sich seit sechs Monaten in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht in Celle hat im Rahmen einer besonderen Haftprüfung den dringenden Tatverdacht gegen ihn bestätigt und die Fortdauer der Haft wegen Fluchtgefahr angeordnet.

Die Akten liegen nun der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg vor, das über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.

(c) GenStA Celle, 17.05.2024

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