Waffenverkauf an Mitschüler: VG Koblenz bestätigt Schulausschluss eines 16-Jährigen
Ein 16-jähriger Schüler, der auf dem Schulgelände verbotene Waffen an Mitschüler verkauft hatte, bleibt zu Recht bis Schuljahresende vom Unterricht ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies seinen Eilantrag ab und stellte klar, dass das öffentliche Interesse am Schutz des Schulfriedens den Fortbestand des Schulverhältnisses überwiegt. Die Richter betonten, dass bei derart…