Verwaltungsgerichtshof bestätigt Stadt Augsburg: Fahrraddemonstration darf nicht auf A8 stattfinden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der Veranstalterin einer am 14. Mai 2023 auf der A8 bei Augsburg geplanten Fahrraddemonstration zurückgewiesen und damit – wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht Augsburg – die Verlegung der Versammlung auf eine Alternativroute abseits der Autobahn durch die Versammlungsbehörde der…