Eilverfahren gegen Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz in Köln erfolgreich
Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln über ein nächtliches Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz in Köln vom 5. Februar 2025 ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschlüssen vom gestrigen Tage entschieden und damit den Eilanträgen mehrerer Anwohner und der Betreiberin einer ansässigen Gaststätte stattgegeben.