Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der Hauptangeklagten im Münsteraner Missbrauchskomplex
Das Landgericht Münster hat die vier männlichen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zehn und 14 Jahren verurteilt und ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Mutter eines Angeklagten ist wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von fünf…