Berichterstattung des Hamburger Verfassungsschutzes über das IZH als extremistische Einrichtung ist rechtmäßig
Der Trägerverein der Imam Ali Moschee, Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH), ist mit einer Unterlassungsklage gegen seine Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg der Jahre 2018 und 2019 weitgehend gescheitert. Mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2023 bestätigt das Verwaltungsgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung des LfV…