Keine menschenunwürdigen Bedingungen für Schutzberechtigte in Griechenland
Das BVerwG hat entschieden, dass nichtvulnerable männliche Schutzberechtigte bei einer Rückkehr nach Griechenland nicht erniedrigenden oder unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt sind. Auch Notunterkünfte außerhalb staatlicher Einrichtungen gelten als zumutbar.