Urteil im sogenannten „Hamburger Stadtpark-Verfahren“ rechtskräftig
Nach den Feststellungen des Landgerichts Hamburg führten die zur Tatzeit teils jugendlichen, teils heranwachsenden Angeklagten in der Nacht des 19. September 2020 in vier unterschiedlichen personellen Konstellationen und an unterschiedlichen Orten im Hamburger Stadtpark überwiegend Oralverkehr, teilweise auch Vaginalverkehr an der seinerzeit 15 Jahre alten Nebenklägerin durch, die ihnen bis…