OVG entscheidet zugunsten der Volksbühne in Köln
Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Klage eines Nachbarn gegen eine im Dezember 2018 erteilte Baugenehmigung für einen erweiterten Betrieb der „Volksbühne“ am Rudolfplatz in Köln abgewiesen. Die Berufungen der Stadt Köln und des Vereins Freie Volksbühne Köln gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 05.05.2022 hatten damit Erfolg.