Hakenkreuz-Aufkleber auf Paket versendet: Geldauflage für ehemalige „DIE PARTEI“-Funktionärin
Vor dem Amtsgericht Würzburg wurde das Verfahren gegen eine ehemalige Funktionärin von „Die PARTEI“ wegen eines satirisch gemeinten Aufklebers mit Hakenkreuzen nach § 153a StPO eingestellt. Die Frau muss Geld und Arbeitsstunden leisten. Der Aufkleber sei satirisch gemeint gewesen.