Strafrechtlicher Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes – Bayern fordert Bund zum Handeln auf
Bayern hatte einen neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen. Darin werden für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgeschlagen.