Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

Von den Ländern werden Forderungen laut nach einem Restitutionsstaatsvertrag. Das überrascht: Insbesondere Bayern galt lange Zeit als unsicherer Kandidat, wenn es darum ging, der Neuregelung von Restitutionsfragen zuzustimmen. Dieses Thema sollte jedoch über politische Manöver hinausgehen. Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, die Lage der Opfer und Nachkommen endlich ins Zentrum zu stellen – mit einem Restitutionsgesetz, aber auch ganz praktischen Schritten.

„Die bisherige Umsetzung wird dieser Notwendigkeit auf keine Weise gerecht. Die Rückgabe der durch den Nationalsozialismus geraubten Kunstwerke ist eine der letzten großen Aufgaben zur Anerkennung des Leids und Unrechts vor und auch noch nach 1945. Sie stellt ein sichtbares Zeichen der Herstellung von Gerechtigkeit und Geltung des Grundrechts auf Eigentum der Beraubten dar. Insofern ist Handeln rechtlich, wie auch erinnerungspolitisch zwingend geboten.

Die SPD-Fraktion im Bundestag erkennt grundsätzlich die Dringlichkeit eines umfassenden Restitutionsgesetzes. Es können und müssen aber bereits jetzt praktische Schritte unternommen werden. Parallelität und Doppelstrategie sind das Stichwort, nicht Entweder-Oder. Dazu gehört, dass wir zügig gesetzliche Regelungen gegen die Einrede der Verjährung und für Auskunfts- und Informationszugangsansprüche brauchen. Unverzichtbar ist, dass die Beratende Kommission sowohl materiell als auch personell deutlich gestärkt und vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste unabhängig gemacht wird.

Die SPD-Fraktion im Bundestag ist entschlossen, die Aufarbeitung der durch den Nationalsozialismus verursachten kulturellen Verluste beschleunigt voranzutreiben. Wir setzen uns für eine schnelle und gerechte Lösung ein, um das historische Unrecht anzuerkennen und die Ohnmacht vieler Opfer in Ansprüche und Handlungsmacht zu verwandeln.“

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