Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in Deutschland veröffentlicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt Fortschritte, fordert aber, die neue Sammelklage in zentralen Punkten verbraucherfreundlicher auszugestalten.
 
vzbv-Vorständin Ramona Pop kommentiert:
 
„Auf den Gesetzentwurf haben wir lange gewartet. Die Sammelklage ist eine Chance. Durch eine gute Umsetzung könnten nicht nur Verbraucher:innen ihre Rechte besser durchsetzen, auch könnten viele individuelle Verfahren gebündelt werden, um die Justiz zu entlasten.
 
Mit dem aktuellen Entwurf kommt endlich Bewegung in die wichtige Frage, bis wann Verbraucher:innen sich zu einer Klage anmelden müssen. Die Verlängerung der Anmeldemöglichkeit um zwei Monate ist ein Fortschritt, reicht aber noch nicht aus. Wenn es dabei bliebe, müsste auch die Haftungsfrage gelöst werden. Andernfalls können Verbände Klagen mit hohem Haftungsrisiko, wie zum Beispiel im Dieselskandal, wegen der dann zu hohen Versicherungskosten voraussichtlich gar nicht auf den Weg bringen.
 
Nun hängt es an den Mitgliedern des Bundestags und den im Bundesrat vertretenen Ländern, das Gesetz so zu ändern, dass Sammelklagen eine echte Chance bekommen und geschädigte Verbraucher:innen möglichst unkompliziert davon profitieren können. Ein später Anmeldezeitpunkt nach dem Urteil würde auch die Gerichte stärker von massenhaften Einzelverfahren entlasten.“
 
Weitere Hintergrundinformationen:
 
Neben dem Anmeldezeitpunkt wird es aus vzbv-Sicht auch darauf ankommen, Zulässigkeitshürden wie die Anzahl der glaubhaft zu machenden Einzelfälle deutlich zu senken. Ansonsten könnten zum Beispiel Flugverspätungen nicht, wie vom Bundesjustizministerium angedacht, mit einer Verbandsklage zusammengefasst werden. Dass Verbraucherverbände auch Angaben zu geschädigten Kleinunternehmern machen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Das können sie kaum leisten und das ist auch nicht ihre Aufgabe.

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