Die EU und Neuseeland haben die Ratifikation ihres Freihandelsabkommens abgeschlossen. Das Abkommen ist nun mit Beginn dieses Monats (Mai 2024) in Kraft getreten. Die Verhandlungen zwischen der EU und Neuseeland zu dem Freihandelsabkommen haben im Juni 2018 begonnen und wurden am 30. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Franziska BrantnerNeuseeland ist einer unserer strategisch wichtigsten und engsten Partner im Indo-Pazifik. Mit dem Abkommen rücken wir nun noch näher zusammen. Wir stärken die Diversifizierungsmöglichkeiten für unsere Unternehmen und öffnen ihnen neue Marktchancen. Das Handelsabkommen ist zudem das erste, das den neuen EU-Ansatz für grünes und gerechtes Wachstum umsetzt und rechtlich durchsetzbare Nachhaltigkeitsbestimmungen vorsieht.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Abkommen zu einer Steigerung des europäisch-neuseeländischen Handels von bis zu 30 % führen wird. Sie erwartet, dass EU-Unternehmen allein durch die Aufhebung neuseeländischer Zölle rund 140 Millionen Euro pro Jahr einsparen werden. Für europäische Investitionen nach Neuseeland prognostiziert die Kommission einen potentiellen Anstieg von über 80 %.

Das Abkommen beinhaltet verbindliche und ambitionierte, durchsetzbare Nachhaltigkeitsverpflichtungen inklusive einer Einbeziehung des Pariser Klimaabkommens und der Kernprinzipien der Internationale Arbeitsorganisation. Des Weiteren enthält das Abkommen ein eigenes Kapitel zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen, einen eigenen Artikel zu Handel und Geschlechtergleichstellung sowie eine spezifische Bestimmung zur Reform des Handels und der Subventionen für fossile Brennstoffe. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wird auch der Handel mit Umweltgütern und Umweltdienstleistungen erleichtert.

Weitere Informationen zum Freihandelsabkommen finden Sie hier, Informationen zum deutsch-neuseeländischen Außenhandel hier.

(c) BMWK, 04.05.2024

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