Sachverständige fordern Nachbesserungen bei VwGO-Reform

Berlin, 14. Oktober 2026 (JPD) – Die Bundesregierung erhält für ihre geplante Reform der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich Unterstützung von Sachverständigen. Bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch mahnten die Experten allerdings zahlreiche Nachbesserungen an.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen erweiterten Einsatz von Einzelrichtern, Änderungen beim einstweiligen Rechtsschutz und bei der Berufungszulassung sowie Gerichtskostenvorschüsse bei offensichtlich aussichtslosen oder rechtsmissbräuchlichen Klagen vor. Zwangsgelder gegen Behörden sollen künftig bis zu 25.000 Euro betragen können. Zudem soll die Einlegung von Widersprüchen per einfacher E-Mail erleichtert werden.

Kritik äußerten die Sachverständigen insbesondere an möglichen Einschränkungen der gerichtlichen Amtsermittlung und des effektiven Rechtsschutzes. Der Deutsche Anwaltverein warnte vor einer Schwächung der Sachverhaltsaufklärung. Der Sozialverband VdK lehnte verschärfte Präklusionsregelungen und Gerichtskostenvorschüsse ab.

Mehrere Experten forderten weitergehende Reformen. So wurde angeregt, Asylverfahren stärker einzubeziehen und die Zwangsgeldobergrenze gegenüber Behörden auf 250.000 Euro anzuheben. Auch die geplanten Änderungen bei der Berufungszulassung stießen auf Vorbehalte.

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