
Berlin, 12. Oktober 2026 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will Verfassungsfeinde vom Schöffenamt ausschließen und die Anforderungen an ehrenamtliche Richter verschärfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes wurde am Montag veröffentlicht.
Künftig sollen nur Personen als ehrenamtliche Richter berufen werden können, die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Zudem soll bereits eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe zum Ausschluss führen. Bislang liegt die Grenze bei mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Um Blockaden bei Schöffenwahlen zu verhindern, sollen Amtsinhaber künftig bis zur erfolgreichen Neuwahl im Amt bleiben.
Auch die juristische Ausbildung soll reformiert werden. Wer die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpft, soll nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen werden. Zudem sollen die Länder das elektronische Staatsexamen verpflichtend vorschreiben dürfen. Studierende sollen ihre Pflichtpraktika künftig auch während der Vorlesungszeit absolvieren können.
Länder und Verbände können bis zum 6. November 2026 zu dem Referentenentwurf Stellung nehmen.






