
Berlin, 7. Oktober 2026 (JPD) Die Bundesregierung will Betroffene häuslicher Gewalt in Verfahren vor Familiengerichten besser schützen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem neue Gerichtsstände, strengere Vorgaben für Kindschaftsverfahren und erleichterte Scheidungen vorsieht.
Betroffene sollen künftig bei Kindschafts-, Abstammungs-, Kindesunterhalts- und Ehesachen zwischen mehreren zuständigen Familiengerichten wählen können. Dadurch soll verhindert werden, dass sich ihr neuer Wohn- oder Aufenthaltsort über den Gerichtsort ermitteln lässt.
Bei Hinweisen auf häusliche Gewalt sollen Familiengerichte in Verfahren über gemeinsame Kinder frühzeitig tätig werden, den Hinweisen nachgehen und erforderlichenfalls Schutzmaßnahmen treffen. Hat es häusliche Gewalt gegeben, sollen die Gerichte zudem nicht mehr auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern hinwirken.
Der Entwurf sieht außerdem vor, ausdrücklich klarzustellen, dass bei häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist. Die Qualifikationsanforderungen für Familienrichter sollen um Kenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt ergänzt werden.
Weitere Änderungen betreffen die Beteiligung von Kindern, Verfahrensbeiständen und Pflegeeltern sowie den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen. Zudem soll bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Vollmachtsregister eingerichtet werden.
Der Gesetzentwurf wurde für das weitere parlamentarische Verfahren an Bundesrat und Bundestag übersandt.






