Sexualisierte Deepfakes und digitaler Voyeurismus sollen strafbar werden

Berlin, 7. Oktober 2026 (JPD) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Damit sollen insbesondere Strafbarkeitslücken bei sexualisierten Deepfakes, digitalem Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und digitaler Überwachung geschlossen werden. Zugleich sollen Betroffene leichter gegen Täter und rechtswidrige Inhalte im Internet vorgehen können.

Kern des Entwurfs ist ein neuer Straftatbestand zur „Verletzung der Intimsphäre durch Bildinhalte“ in § 184k StGB. Strafbar werden sollen unter anderem das unbefugte Herstellen oder Verbreiten sexualisierter Deepfakes sowie intimer Aufnahmen realer Personen. Auch der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos sollen erfasst werden.

Ein neuer § 201b StGB soll zudem das Verbreiten ansehensschädigender Deepfakes unter Strafe stellen. Satirische Darstellungen und die bloße Herstellung entsprechender Inhalte sollen davon nicht erfasst werden. Daneben ist mit § 201c StGB ein neuer Straftatbestand gegen Identitätsmissbrauch vorgesehen. Er soll etwa greifen, wenn unter einem Fake-Profil einer realen Person ansehensschädigende Inhalte verbreitet werden.

Mit einem neuen § 202e StGB soll außerdem die unbefugte digitale Überwachung, insbesondere Cyberstalking mithilfe von GPS-Trackern, strafrechtlich erfasst werden.

Der Gesetzentwurf sieht zugleich neue Möglichkeiten für Betroffene vor. Sie sollen über ein gerichtliches Verfahren Auskunft über die Identität mutmaßlicher Täter von Online-Plattformen, Messengerdiensten und Internetzugangsanbietern verlangen können. Gerichte sollen zudem die Sicherung vorhandener Daten anordnen können.

Betroffene sollen rechtswidrige Inhalte künftig auch dann löschen lassen können, wenn die Identität des Täters unbekannt ist. Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr soll außerdem eine zeitweilige Sperrung von Täter-Accounts möglich sein.

Betreiber sozialer Netzwerke mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sollen verpflichtet werden, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Der beschlossene Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.

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