
Berlin, 05.10.2026 (JPD) – Opfer häuslicher Gewalt sollen sich künftig leichter aus einem gemeinsam mit dem Täter geschlossenen Mietvertrag lösen können. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Zugleich soll der Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz auf weitere Angehörige ausgeweitet werden.
Geplant ist ein Anspruch des Opfers darauf, dass der Täter an der Kündigung des gemeinsamen Mietverhältnisses mitwirkt. Er soll innerhalb von sechs Monaten nach einer Gewalttat oder entsprechenden Drohung geltend gemacht werden können.
Nach dem Auszug soll das Opfer zudem grundsätzlich verlangen können, dass der Täter für danach entstehende Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis aufkommt. Erfasst werden sollen neben Mietzahlungen auch Forderungen wegen Beschädigungen der Wohnung.
Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen künftig außerdem zugunsten von Personen anordnen können, die mit dem Opfer zusammenleben und von ihm betreut oder unterstützt werden. Dazu zählen insbesondere minderjährige Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Möglich wären etwa Kontakt- und Näherungsverbote.
Der Referentenentwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Die Frist läuft bis zum 30. Oktober 2026.






