PFAS in Rastatt: Unternehmen muss Kosten für Bodenuntersuchungen tragen

Karlsruhe, 05.10.2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Klagen einer Aktiengesellschaft und ihres Vorstandsvorsitzenden gegen Kostenbescheide für bodenschutzrechtliche Detailuntersuchungen im Zusammenhang mit PFAS-Belastungen im Landkreis Rastatt abgewiesen. Streitgegenstand waren Beträge von 114.285,98 Euro und 266.667,30 Euro.

Die Klägerin betreibt in Nord- und Mittelbaden Werke zur Herstellung von Kompost. Zwischen 2006 und 2008 wurden dem zur landwirtschaftlichen Verwertung bestimmten Kompost Abfälle aus der Papierherstellung beigemischt. Der Kompost wurde unter anderem auf landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Rastatt ausgebracht.

Später wurden PFAS-Belastungen im Grundwasser und auf mehreren hundert Hektar Boden festgestellt. Nachdem die Kläger einer Anordnung des Landratsamts Rastatt zur Durchführung von Detailuntersuchungen nicht nachgekommen waren, ließ die Behörde die Untersuchungen selbst vornehmen und verlangte anschließend Ersatz der entstandenen Kosten.

Das VG wies die dagegen gerichteten Klagen nach mündlicher Verhandlung vom 2. Oktober 2026 ab. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang noch nicht vor.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können nach Zustellung der vollständigen Entscheidungen die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.

Aktenzeichen: VG Karlsruhe, 10 K 5359/23 und 10 K 5360/23

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