FC Rastatt scheitert mit Eilantrag gegen geplante Neuordnung der Sportflächen

Karlsruhe, 24.09.2026 (JPD) – Der FC Rastatt 1904 e. V. ist mit einem Eilantrag gegen die geplante Neuordnung der Sportflächen in Rastatt gescheitert. Der bislang nicht umgesetzte Beschluss des Gemeinderates zur künftigen Nutzung des Sportgeländes Münchfeld verletze den Verein derzeit nicht in eigenen Rechten, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Der Gemeinderat hatte im Juli 2025 beschlossen, das bislang vom FC Rastatt genutzte Gelände künftig einem fusionierten Sportverein oder dem Rastatter SC/DJK e. V. zu überlassen. Der seit 1963 bestehende Pachtvertrag mit dem FC Rastatt sollte frühestens zur Saison 2026/2027 gekündigt werden.

Der Verein wollte im Eilverfahren unter anderem verhindern, zu einer Fusion mit dem Rastatter SC/DJK gedrängt zu werden, und erreichen, dass die Planungen zurückgestellt werden.

Das Verwaltungsgericht hielt den Antrag überwiegend für unzulässig und im Übrigen für unbegründet. Der Gemeinderatsbeschluss sei bislang lediglich verwaltungsintern und noch nicht umgesetzt worden. Rechtsschutz könne der Verein grundsätzlich erst suchen, wenn eine Maßnahme konkrete Rechtswirkungen entfalte, etwa durch eine spätere Kündigung des Pachtvertrags.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

Aktenzeichen: 10 K 10679/25

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