
Karlsruhe, 26. Oktober 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mehrere Auflagen für den Cannabis Club Pforzheim 2023 e.V. für rechtswidrig erklärt. Die vom Regierungspräsidium Freiburg verfügten Nebenbestimmungen zur Anbauerlaubnis seien weder formell noch materiell rechtmäßig, entschied die 9. Kammer (Urteil vom 27. Juli 2026, Az. 9 K 7631/24).
Die Behörde hatte unter anderem regelmäßige Vorlagepflichten für Finanzberichte und Vereinsunterlagen, eine telefonische Rufbereitschaft sowie Beschränkungen der Vorstandsvergütung angeordnet.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt es hierfür an ausreichenden gesetzlichen Grundlagen. Das Konsumcannabisgesetz verbiete insbesondere keine Vorstandsvergütung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Auch die pauschalen Vorlagepflichten überschritten die gesetzlichen Befugnisse der Erlaubnisbehörde.
Zudem seien die Nebenbestimmungen bereits wegen einer unterbliebenen Anhörung formell rechtswidrig. Das Regierungspräsidium habe den Verein vor Erlass der belastenden Regelungen nicht ordnungsgemäß angehört und diesen Verfahrensfehler auch nicht nachträglich geheilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.




