Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:

„Echte Doppelnamen für Paare, einfache Namensänderung für Scheidungskinder, Erhalt der Namenstraditionen von Minderheiten – viele Familien, Paare und Kinder haben auf eine Modernisierung des Namensrechts gewartet. Heute ist es soweit: Der Bundestag beschließt unsere Reform des Namensrechts. Was sich damit konkret ändert: Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken. Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt. Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Außerdem wird das deutsche Namensrecht künftig Rücksicht nehmen auf besondere namensrechtliche Traditionen wie die der Sorben, Dänen und Friesen. Damit machen wir das möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen. Und machen zugleich einmal mehr klar: Recht ist, was der Freiheit dient.“

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