Nationale Stelle zur Verhütung von Folter legt Jahresbericht vor

Berlin/Hamburg, 6. Juli 2026 (JPD). Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgestellt und an Bund und Länder übergeben. Für den Bund nahm Frank Schwabe, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, den Bericht entgegen. Für die Länder nahm Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2026, den Bericht entgegen.

Schwabe würdigte die Arbeit der Nationalen Stelle als besonders wichtig für den Schutz von Menschen- und Grundrechten im Freiheitsentzug. Menschen in Psychiatrien und Haftanstalten seien staatlichem Zugriff in besonderer Weise ausgesetzt. Zugleich unterlägen diese Einrichtungen nicht in gleicher Weise der Kontrolle durch eine kritische Öffentlichkeit wie andere Bereiche.

Gallina betonte, Menschenrechte und Menschenwürde müssten gerade dort geschützt werden, wo der Staat empfindlich in Grundrechte eingreife. Das gelte auch für den Justizvollzug. Staatliches Handeln müsse nicht nur gerichtlich, sondern auch durch unabhängige Mechanismen wie die Nationale Stelle überprüft werden. Die Empfehlungen würden ernst genommen und flössen in die Weiterentwicklung des Justizvollzugs ein.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist ein unabhängiges Gremium. Sie wurde nach der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention der Vereinten Nationen eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Im Jahr 2025 besuchte die Nationale Stelle 42 Einrichtungen der Länder, darunter mehrheitlich Justizvollzugsanstalten. Hinzu kamen acht Einrichtungen des Bundes. Außerdem begleitete und beobachtete sie neun Abschiebungen.

Zu den Einrichtungen in Länderzuständigkeit zählen unter anderem Justizvollzugsanstalten, Jugendstraf- und Arrestanstalten, Polizeidienststellen, Psychiatrien, Abschiebungshaftanstalten, gerichtliche Vorführzellen, geschlossene Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Alten- und Pflegeheime. Der Bund ist unter anderem für Hafteinrichtungen bei Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll, Transitzonen internationaler Flughäfen sowie die Begleitung von Rückführungsflügen zuständig.

Der Jahresbericht 2025 setzt Schwerpunkte bei der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug und beim Monitoring von Asylgrenzverfahren. Dabei geht es insbesondere auch um Vorbereitungen auf die unabhängige Überwachung im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Zudem befasst sich der Bericht mit der Frage, wie Bundes- und Länderbehörden bislang mit Empfehlungen zur menschenwürdigen Ausgestaltung der Unterbringung umgehen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind in vielen Bereichen Verbesserungen zu verzeichnen. Zugleich enthält der Bericht Kritik an Widerständen in einzelnen Behörden.

Die Empfehlungen und Standards der Nationalen Stelle sollen Orientierung für die Praxis, aber auch für Gesetzgebung und Rechtsprechung geben.

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