Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld: Reform tritt in Kraft

Berlin, 1. Juli 2026 (JPD). Die wesentlichen Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Grundlage ist das 13. SGB II-Änderungsgesetz, mit dem der Gesetzgeber den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 umsetzt.

Mit der Reform wird die bisherige Geldleistung „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt. Zugleich soll das Verhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu austariert werden. Im Mittelpunkt steht nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums eine stärkere Vermittlung in Arbeit.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte, mit den Änderungen würden Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung in der Grundsicherung gestärkt. Wer Hilfe brauche, müsse Hilfe erhalten. Menschen mit besonderen Herausforderungen könnten weiterhin darauf vertrauen, dass ihre jeweilige Lebenslage berücksichtigt werde. Zur Solidarität gehöre aber auch, dass sich arbeitsfähige Menschen um Arbeit bemühten. Der Vorrang für Arbeit stehe im Mittelpunkt der Reform.

Die Jobcenter erhalten mit den neuen Regelungen wirksamere Instrumente, um die Mitwirkung erwerbsfähiger Leistungsbeziehender einzufordern. Dazu gehören unter anderem ein persönliches Erstgespräch im Jobcenter, eine höhere Verbindlichkeit bei der Umsetzung des Kooperationsplans sowie Änderungen bei Pflichtverletzungen und Terminversäumnissen. Die bisher gestaffelte Minderungshöhe und -dauer bei Pflichtverletzungen wird abgeschafft.

Zugleich sieht die Reform Änderungen bei der persönlichen Anhörung vor. Dabei sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders geschützt werden. Das bisherige Schlichtungsverfahren wird abgeschafft.

Auch bei Vermögen und Wohnkosten werden die Regeln angepasst. Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt; die Höhe der Vermögensfreibeträge wird künftig an das Lebensalter gekoppelt. Unverhältnismäßig hohe Wohnkosten können bereits während der einjährigen Karenzzeit Wohnen gedeckelt werden. Zudem sind Kostensenkungsaufforderungen bei Kaltmieten vorgesehen, die gegen eine Mietpreisbremse verstoßen. Kommunen sollen außerdem eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen können.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Jobcenter werden zu Anzeigen an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verpflichtet. Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung organisierten Leistungsmissbrauchs werden erweitert. Zudem wird eine Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit und Scheinbeschäftigung eingeführt.

Neben strengeren Mitwirkungspflichten sollen auch Förderinstrumente ausgebaut werden. Vorgesehen sind Verbesserungen bei der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender, mehr Flexibilität bei der Freien Förderung und Anpassungen bei der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen. Auch Gesundheitsaspekte in den Jobcentern, Jugendberufsagenturen und der Passiv-Aktiv-Transfer werden gestärkt.

Weitere Änderungen betreffen die Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie die Pilotierung neuer Technologien. Zudem erhalten Jobcenter weitergehende Möglichkeiten bei der Sachverhaltsermittlung und bei der Einholung von Nachweisen durch Auskunfts- und Nachweispflichten Dritter.

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