Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat der Staatsanwaltschaft Itzehoe eine Kopie der Gefangenenpersonalakte des mutmaßlichen Brokstedt-Attentäters Ibrahim A. übergeben. Damit unterstützt die Behörde die strafrechtliche Aufklärung des Vorfalls im Regionalexpress von Kiel nach Hamburg, bei dem am 25. Januar 2023 zwei Menschen getötet und weitere zum Teil schwer verletzt wurden.

Nachdem die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz bereits am 30. Januar 2023 Kontakt zur Staatsanwaltschaft Itzehoe aufgenommen hatte, um Ihre Unterstützung bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Tat anzubieten, hat sie den Ermittlern am 3. Februar 2023 eine Kopie der Gefangenenpersonalakte des mutmaßlichen Brokstedt-Attentäters Ibrahim A. übergeben.

Über konkrete Inhalte hatte die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz die Öffentlichkeit bislang nicht informiert, um die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu gefährden. Nunmehr sind konkret Informationen aus der Gefangenenpersonalakte Medienvertretern bekannt geworden.

In einem sogenannten Wahrnehmungsbogen, der sich als Ausdruck bei der Gefangenenpersonalakte befindet, wurde elektronisch dokumentiert, dass Ibrahim A. am 6. August 2022 bei der Vorbereitung für die Freistunde auf dem Hof nach Wahrnehmung eines Bediensteten „vor sich hin stammelte“: „Großes Auto, Berlin, das ist die Wahrheit.“ Gegenüber einem weiteren Bediensteten äußerte er auf dem Weg zum Hof zwei Mal, ob er auch „unter die Reifen“ wolle. Beim Verschließen der Hoftür sagte Ibrahim A. laut Wahrnehmungsbogen „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer.“

Die Äußerungen waren der Aufsichtsabteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seinerzeit nicht als Außerordentliches Vorkommnis gemeldet worden; sie hat erstmalig im Rahmen der Auswertung der Unterlagen nach der Tat vom 25. Januar 2023 Kenntnis erhalten. Auch für eine Information des Landesamts für Verfassungsschutz hatte die Justizvollzugsanstalt Billwerder keine Veranlassung gesehen.

Ibrahim A. fiel während seiner Untersuchungshaft wiederholt als verbal aggressiv und unangemessen auf und versuchte seinen Forderungen mit Beschimpfungen Nachdruck zu verleihen. Abgesehen vom Vorfall vom 6. August 2022 sind jedoch keinerlei Äußerungen dokumentiert, die einen extremistischen Bezug nahelegen könnten. Auch sein übriges Vollzugsverhalten war insoweit unauffällig.

Um extremistische Gefangene zu identifizieren sind im Hamburger Justizvollzug verschiedene Maßnahmen etabliert. Bei Aufnahme erfolgt eine automatisierte Abfrage bei den Sicherheitsbehörden (Landesamt für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt Hamburg), ob Erkenntnisse zu einem extremistischen Hintergrund vorhanden sind. Derartige Erkenntnisse lagen hier nicht vor.

Darüber hinaus werden Gefangene besonders erfasst, bei denen ein Hinweis auf eine einschlägige Straftat besteht, etwa ein Staatsschutzdelikt. Eine solche Straftat war hier nicht gegeben.

Schließlich wird das gesamte Vollzugsverhalten von den Bediensteten aufmerksam beobachtet. Hierfür sind die Bediensteten eigens geschult, zudem stehen ihnen bei Bedarf externe Kooperationspartner für eine Beratung zur Verfügung. Sofern sich aus Sicht der Bediensteten aus der Beobachtung ein Hinweis auf eine extremistische Haltung oder eine Radikalisierung ergibt, erfolgt über die Extremismusbeauftragten der jeweiligen Anstalt eine Mitteilung an die Aufsichtsbehörde. Entsprechende Hinweise stellte die Anstalt in der Gesamtschau des Vollzugsverhaltens nicht fest.

Unmittelbar im Nachgang der Tat vom 25. Januar 2023 erfolgte eine Kontaktaufnahme mit dem Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz, das bestätigte, dass Ibrahim A. nicht als extremistisch bekannt ist.

Die weitere strafrechtliche Aufarbeitung der Tat vom 25. Januar 2023 obliegt nun der zuständigen Staatsanwaltschaft Itzehoe.

Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Pressemitteilung vom 5. Februar 2023

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