ach dem tödlichen Angriff am 25. Januar in einer Regionalbahn in Brokstedt hat der Senat die entsprechende Nachbewilligungsdrucksache zum Haushalt verabschiedet. Die Stellenverstärkung ist Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets, das Justizsenatorin Anna Gallina und Innensenator Andy Grote im Februar vorgestellt hatten.

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Die Stellenverstärkung im Justizvollzug und die zusätzlichen finanziellen Mittel sind ein wichtiger Schritt. Ab 2024 können wir etwa die geplanten Übergangscoaches für Untersuchungsgefangene einführen. Sie werden künftig die Gefangenen bereits direkt zu Beginn ihrer Haftzeit unterstützen. Wir verbessern mit diesen Maßnahmen die psychologische Versorgung in der Untersuchungshaft, die in dieser Form einmalig in der Bundesrepublik ist. Am Ende geht es darum, Risiken präventiv zu reduzieren und Hilfen für psychisch kranke Gefangene zu verbessern.“

Andy Grote, Senator für Inneres und für Sport: „Mit der jetzt beschlossenen Verstärkung setzen wir die im Frühjahr beschlossenen Maßnahmen zielstrebig um. Wir stärken damit die behördenübergreifende Zusammenarbeit und die Risikobewertung, um mögliche Gefahren durch insbesondere psychisch auffällige Straftäter noch besser abwehren zu können. Zudem stärken wir die Gemeinsame Ermittlungsgruppe aus Polizei und Ausländerbehörde, deren Zusammensetzung sich enorm bewährt, um Straftäter konsequent abzuschieben.“

Durch die Nachbewilligung zum Haushaltsjahr 2024 erhöht sich die Zahl der Stellen in den Bereichen Justizvollzug und Inneres um insgesamt 23.

Der Justizvollzug erhält hiervon insgesamt 12 Stellen. Zu den weiteren Maßnahmen gehören externe Dienstleister und Honorarkräfte, die sich der psychiatrischen Versorgung und der Arbeitstherapie im Justizvollzug widmen. Hinzu kommt die Einführung des Übergangscoachings.

Die Übergangscoaches werden mit Hilfe von externen Trägern eingeführt, um im Justizvollzug eine verbesserte Unterstützung von Untersuchungsgefangenen zu gewährleisten. Bisher gab es diese lediglich für Strafgefangene. Der Angriff in Brokstedt zeigt, dass von Untersuchungs- und Strafgefangenen mit psychischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen nach ihrer Entlassung ein erhebliches Risiko ausgehen kann. Ab 2024 werden die neuen Übergangscoaches die Untersuchungsgefangenen während der Haft begleiten und sie bei der Bearbeitung ihrer sozialen Probleme unterstützen, wie beispielsweise bei der Wohnungssuche, der Suchtbehandlung oder bei Klärung des ausländerrechtlichen Status und derSchuldnerberatung.

Im Bereich Inneres sind insgesamt 11 Stellen für das Landeskriminalamt, den Verfassungsschutz, die Gemeinsamen Ermittlungs- und Rückführungsgruppe ausländischer Straftäter (GERAS) und das Amt für Migration vorgesehen. Neben dem Aufbau zusätzlicher Kompetenzen im Landeskriminalamt, u.a. durch zusätzliche psychologische Expertise, soll dort für das Risikomanagement ein sog. „Single point of contact“ (SPOC) geschaffen werden, um die von der Justiz übermittelten Informationen u.a. in den polizeilichen Informationssystemen zu überprüfen und alle notwendigen Erkenntnisse zusammenzutragen. Eine personelle Verstärkung erfolgt auch im Landesamt für Verfassungsschutz, wo Hinweise aus demJustizvollzug zu extremistischen Haltungen von inhaftierten Personen geprüft und bewertet werden.

Eine wichtige Bedeutung kommt weiterhin der Gemeinsamen Ermittlungs- und Rückführungsgruppe ausländischer Straftäter (GERAS) zu. Mit der gemeinsamem Ermittlungsgruppe, bestehend aus Polizei und Ausländerbehörde, verfügt Hamburg über ein bewährtes Instrument, um bei ausländischen Straftätern alle polizeilichen und ausländerrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen und damit aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu forcieren. Die intensive Zusammenarbeit mit dem Amt für Migration wird im Zuge der Personalaufstockung verstärkt, um einen stetigen länderübergreifenden Informationsaustausch zu gewährleisten.

Hintergrund zum Maßnahmenpaket

Das Maßnahmenpaket war wenige Wochen nach dem tödlichen Messerangriff in Brokstedt erstellt worden. Es umfasst unter anderem ein verbessertes Risikomanagement bei Gefangenen und die bessere Unterstützung von Untersuchungsgefangenen, die Weiterleitung von Wahrnehmungen zu extremistischen Haltungen an Verfassungsschutz und LKA, die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Behörden sowie ein verbessertes Rückführungsmanagement und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Zugverkehr und an Bahnhöfen. 

Seit der Veröffentlichung im Februar 2023 sind alle Sofortmaßnahmen des Pakets bereits umgesetzt worden. Dazu gehört die gemeinsame behördenübergreifende Fallbewertung von Untersuchungsgefangenen, die wegen eines qualifizierten Gewaltdelikts in Haft sind und psychische Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Des Weiteren wurde das Meldewesen an das Landesamt für Verfassungsschutz für Hinweise und Wahrnehmungen von extremistischen Haltungen und Gefährdungspotentialen angepasst. Dokumentierte Übergangsgespräche für Untersuchungsgefangene wurden ebenfalls implementiert und das mehrsprachige Informationsmaterial für weitere Hilfen im Anschluss an die Haft wurde verbessert.

Darüber hinaus haben Gerichte und Staatsanwaltschaften bei laufenden Haftsachen die Mitteilungspflichten zu ausländer- und asylrechtlichen Sachverhalten nachgeprüft, wo erforderlich nachgemeldet und nochmals für die Vorschriften sensibilisiert.

(c) Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, 15.08.2023

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