Als Unterrichtung (20/310) durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen Bericht über seine Kontrolltätigkeit im Zeitraum vom Oktober 2019 bis September 2021 vor. Danach kam das Gremium, das die Nachrichtendienste des Bundes, also das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst, kontrolliert, im Berichtszeitraum zu 39 geheimen Sitzungen sowie zu zwei öffentlichen Anhörungen zusammen. Es führte den Angaben zufolge mehrere Vor-Ort-Termine in Dienststellen der Nachrichtendienste durch und nahm sein Recht auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit in Sitzungen beratenen Themen wahr. Das Kontrollgremium befasste sich zudem laut Vorlage „mit zahlreichen Untersuchungen des Ständigen Bevollmächtigten, in deren Rahmen Dienststellen aufgesucht, Akten angefordert, schriftliche Auskünfte eingeholt und Befragungen durchgeführt wurden“.
Die Bundesregierung habe im Berichtszeitraum „überwiegend angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge unterrichtet, wobei sie in einem Fall einen gesetzlichen Verweigerungsgrund geltend gemacht hat“, heißt es in der Unterrichtung weiter. Danach stellt das Parlamentarische Kontrollgremium fest, dass die Bundesregierung ihren gesetzlichen Pflichten bei der Unterrichtung des PKGr sowie bei der Vorlage von Akten und in Dateien gespeicherten Daten, bei der Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften sowie bei der Gewährung von Zutritt zu Dienststellen der Nachrichtendienste „im Großen und Ganzen nachgekommen ist“. Zugleich hält das PKGr laut Vorlage „die Bundesregierung an, ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dahingehend zu verbessern, dass öffentliche Medien nicht vor der Unterrichtung des Kontrollgremiums zu relevanten Sachverhalten berichten beziehungsweise die Mitglieder aus den Medien erstmalig von solchen Sachverhalten erfahren“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 7 vom 11. Januar 2022