Anlässlich des 25. Geburtstages (1. November) des ständigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„In der liberalen Demokratie setzen die unveräußerlichen Rechte des Individuums dem Staat Grenzen. Die Möglichkeit auch zur Einklagung dieser Rechte ist dabei unabdingbar. Diesen Weg eröffnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte allen Bürgerinnen und Bürgern der 47 Mitgliedstaaten des Europarats. Zum Jahrestag meinen Glückwunsch und Dank dem Gerichtshof, der die Menschenrechte und die Grundfreiheiten schützt!“

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